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VGH Bayern, 23.08.2017 - 11 C 17.1426 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1, § 117 Abs. 1 S. 2, § 118 Abs. 2 S. 3; BVFG § 9 Abs. 1 S. 5; IntV § 4a Abs. 1
Erfolglose PKH-Beschwerde: Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten für die Teilnahme an einem Integrationskurs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Erfolglose PKH-Beschwerde: Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten für die Teilnahme an einem Integrationskurs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Integrationskurs; Fahrtkostenerstattung; Verwaltungspraxis; Zumutbare Entfernung; Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 11.10.2016 - AN 6 K 15.2361
- VGH Bayern, 23.08.2017 - 11 C 17.1426
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des …
Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2017 - 11 C 17.1426
Die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten setzt eine entsprechende Kenntnis der tatsächlichen Grundlagen des Rechtsschutzbegehrens voraus, dem zum einen die Darlegungsobliegenheiten der Rechtsschutzsuchenden und zum anderen die eigene Ermittlungsbefugnis dienen (vgl. BVerfG, B.v. 25.4.2012 - 1 BvR 2869/11 - NVwZ 2012, 1391 Rn. 17). - VGH Bayern, 21.01.2013 - 7 ZB 12.2357
Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung
Auszug aus VGH Bayern, 23.08.2017 - 11 C 17.1426
Wird eine Leistung begehrt, ist es regelmäßig Sache des Klägers, die Voraussetzungen für den Anspruch darzulegen (vgl. zur Erstattung von Schulwegkosten BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 7 ZB 12.2357 - NVwZ-RR 2013, 471 Rn. 6).
- VGH Bayern, 22.10.2020 - 11 C 20.1229
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines …
Nach § 118 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO ist das Gericht jedoch sogar berechtigt, im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung Erhebungen anzustellen, insbesondere die Vorlegung von Urkunden anzuordnen und Auskünfte einzuholen, und Zeugen und Sachverständige zu vernehmen, wenn auf andere Weise nicht geklärt werden kann, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2017 - 11 C 17.1426 - juris Rn. 14;… BVerfG, B.v. 25.4.2012 - 1 BvR 2869/11 - NVwZ 2012, 1391 Rn. 19).